Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

Aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung leben in Deutschland 83 Mio. potentielle Steuerhinterzieher. Dabei geben auch leitende Finanzbeamte unter vier Augen zu, daß das deutsche Steuerrecht so komplex geworden ist, daß auch sie es nicht mehr als gerecht oder verständlich ansehen.
Dies führt dazu, daß Unternehmen wie Privatleute in der ständigen Gefahr leben, zumindest fahrlässig eine Steuerhinterziehung zu begehen. Daher sollte nicht auf die Hilfe eines Steuerberaters oder Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht verzichtet werden. Nichtsdestotrotz erhöht die deutsche Rechtsordnung den strafrechtlichen Druck auf Steuerhinterzieher immer weiter. Seit der Zumwinkel-Entscheidung des Bundesgerichtshofs droht ab einem Hinterziehungsbetrag von Euro 1,0 Mio. eine Haftstrafe ohne Bewährung. Diese Summe kann dabei für Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen sehr schnell erreicht sein, denn auch die Steuerhinterziehung zugunsten des geführten Unternehmens ist strafbar. Spätestens dann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht unverzichtbar.
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In der Praxis zeigt sich, daß sich Finanzämter, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften gern auf die (vermeintliche) Korrektheit der Arbeit anderer Behörden verlassen und selbst zur Arbeitsersparnis keine eigenen Nachforschungen anstellen. Hierdurch kann es sein, daß ein einmal begangener Ermittlungsfehler ständig weitere Fehler produziert und den Beschuldigten in die absurdesten Verfahrenssituationen bringt. Hinzu kommt eine oft schludrige Arbeitsweise der Behörden.
Durch meine Erfahrung als Steuerberater und Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kenne ich zahlreiche Fälle von Fehlern der Beamten, angefangen bei der Nichtberücksichtigung von über 100 Seiten starken Stellungnahmen, über die Verdrehung von Zeugenaussagen, die offensichtlich falsche Würdigung von Urkunden, die bewußte Beschneidung von Rechten des Beschuldigten bis hin zu Inkompetenz und rüden Methoden der Ermittler, deren Teams – etwa im Bereich der illegalen Beschäftigung – oft aus umgeschulten früheren Grenzschützern (Zoll) bestehen. Hier können nur kompetente eigene Ermittlungshandlungen des Rechtsanwalts im Steuerstrafrecht dem Mandanten doch noch zur Gerechtigkeit verhelfen.
Ist es noch nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen oder steht dieses unmittelbar bevor, unterstützen wir unsere Mandanten schnell und kompetent bei einer Selbstanzeige. Ich stehe Ihnen als Steuerberater und Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht umfassend zur Seite.
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